Aus: Bausteine für die Einheit der Christen, Heft 176, 2006. Text erhältlich über RedaktBausteine@aol.com
Entwurf einer Glaubenserklärung als Grundlage für Eucharistie-Gemeinschaft
evangelisch-lutherischer geistlicher Gemeinschaften mit der
römisch-katholischen Kirche
Einführung
Bei vielen Christinnen und Christen aller
Konfessionen, besonders auch bei Jugendlichen, gibt es heute eine tiefe
Sehnsucht nach eucharistischer Gemeinschaft über die Konfessionsgrenzen hinweg.
Die zwingenden Gründe, die es der
Katholischen Kirche zur Zeit noch unmöglich machen, solche Wünsche zu erfüllen,
werden weithin nicht mehr verstanden und daher abgelehnt, obwohl sie in der
Enzyklika Ecclesia de Eucharistia nochmals eindringlich dargelegt worden sind.
Die von den evangelischen Kirchen praktizierte undifferenzierte und fast
unbegrenzte „eucharistische Gastbereitschaft“ ist für Katholiken und Orthodoxe
inakzeptabel und bringt die Ökumene nicht weiter, da ihr eine klare
Glaubensgrundlage fehlt.
Hingegen verstehen glaubenstreue und ökumenisch
engagierte evangelische Christen, nicht zuletzt in evangelischen Bruderschaften
und Kommunitäten, aber auch viele einzelne
Geistliche und Laien die Gründe,
die gegen undifferenzierte Interkommunion sprechen, da sie die heute weithin im
Protestantismus zu findenden Mängel im
Verständnis der Sakramente und des apostolischen Amtes ebenfalls beklagen und in ihrem Bereich zu
überwinden versuchen. Sie empfinden es aber auch als eine schmerzliche
Beeinträchtigung ihrer Bemühungen und einen Mangel, dass auf katholischer Seite
noch nicht genügend zwischen der Ablehnung
jener undifferenzierten „eucharistischen Gastbereitschaft“ und ihrem ganz anderen Glaubensverständnis
unterschieden und dieses von katholischer Seite auch offiziell gewürdigt wird.
Deshalb wollen sie mit der folgenden Glaubenserklärung, die bereits breite
Zustimmung gefunden hat, eine Basis für Gespräche mit der römisch-katholischen
Kirche über eine differenzierte Eucharistiegemeinschaft anbieten. Sie soll
zeichenhaft und beispielgebend dafür sein, was für alle evangelische und
katholische Christen möglich werden wird, wenn die Einheit zwischen ihren
Kirchen in versöhnter Verschiedenheit endlich verwirklicht wird. Unser Beispiel
soll einen Anstoß für die zur Zeit stockende weitere Entwicklung der Ökumene
geben.
Planung, Entwurf:
www.knochedrhannover.de
Entwurf der Glaubenserklärung
Name der
betreffenden Gemeinschaft, z. B,
Bund für
evangelisch-katholische Einheit e. V. und St. Jakobus-Bruderschaft
Zielsetzung der betreffenden Gemeinschaft, z. B.:
(1) Wir sind eine Gemeinschaft evangelischer und römisch-katholischer Christinnen und Christen, die der Einheit der Christen in Form einer evangelischen und römisch-katholischen Kirchengemeinschaft in legitimer Vielfalt und, nach Überwindung trennender Gegensätze, versöhnter Verschiedenheit als Schwesterkirchen dienen wollen. Dazu arbeiten wir besonders an der Förderung kirchlichen Lebens im Sinne kirchlicher Katholizität, innerevangelischen und interkonfessionellen Gesprächen, Tagungen und Rüstzeiten, ökumenischer Verständigung über Glaubens- und Sittenfragen. Wir veranstalten wissenschaftliche Tagungen , Besinnungstage und Kurse, die diesen Zielen entsprechen. Dafür erbringen wir freiwillige Opfer an Arbeitskraft und Geld.
(2) Die Glieder der Bruderschaft verpflichten sich mit ihrer geistlichen Ordnung, „stellvertretend für alle evangelischen Christen die Mühen, Lasten und Leiden auf sich zu nehmen“, die der Einsatz für die Einheit der Christen erfordert. Sie beten dafür, dass Gott die Schuld der Spaltung vergebe und die von einander getrennten Christen in die sichtbare Einheit der Kirche führe. Sie „suchen Verbindung zu allen Gemeinschaften der evangelischen, anglikanischen und römisch-katholischen Christenheit, die sich um die sichtbare Einheit der Kirche bemühen“.
(3) So lange diese Gemeinschaft unserer evangelischen Kirchen in der einen Kirche Jesu Christi noch nicht besteht, sind viele unserer Glieder zusammen mit Gliedern gleich gesinnter Gruppen, Bruderschaften und Kommunitäten in pastoralen Notlagen, da sie die Sakramente der Buße, der Krankensalbung und der Eucharistie in ihren Heimatgemeinden wegen deren Kirchen-, Amts- und Sakramentenverständnisses und mangelnder Angebote oft nicht oder nicht gültig empfangen und von katholischen Spendern ohne bischöfliche Erlaubnis nicht empfangen können. Mit der folgenden Glaubenserklärung wollen wir unser volles Ja und Amen zum Hochgebet der Heiligen Messe und unseren gesamten Glauben bekunden, um zu zeigen, dass wir in rechter Weise für den Empfang der Sakramente disponiert sind. Wir bitten um die sakramentale Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.
Damit wollen wir auch ein Beispiel für mögliche Schritte zu differenzierter evangelischer und römisch-katholischer Eucharistie-Gemeinschaft geben, um zu zeigen, was einmal auf der gesamtkirchlichen Ebene möglich sein wird, wenn alle den in der folgenden Erklärung ausgedrückten Glauben bejahen und danach leben.
Als evangelische Christinnen
und Christen glauben und bekennen wir:
1. Jesus Christus hat nur eine Kirche gewollt und in seinen die Kirche begründenden Worten und Taten nur für diese eine das Fundament gelegt. Sie
ist nach seinem Willen über die Zeiten hinweg sichtbar verwirklicht, und ihre sichtbare Einheit gehört nach der Heiligen Schrift und den gemeinchristlichen Glaubensbekenntnissen zum Wesen der Kirche. Sie ist das neue Gottesvolk, der Leib Christi, die Braut Christi (Eph 5, 27) und der Ort des Heils (Eph 2, 21 f), an dem das Evangelium verkündigt, die wahre Lehre gehütet und entfaltet (1 Tim 3, 15), die heiligen Sakramente gefeiert und die Gebote Gottes sowie der Wille Christi gelebt und verwirklicht werden.
2. Deshalb widerspricht die augenblickliche Spaltung der Christenheit, insbesondere die abendländische Spaltung dem Willen Christi und ist damit Ärgernis und Sünde (Gal 5, 19-21). Wer die Spaltung vertieft, bewahren will oder auch nur passiv hinnimmt, macht sich mitschuldig: „Wer nicht mit mir sammelt, der zerstreut“ (Mt 12, 3O). Die Spaltung schwächt die Glaubwürdigkeit der Verkündigung des Evangeliums.
3.. Für uns sind die Gemeinsame Erklärung und die Gemeinsame offizielle Feststellung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Römisch-Katholischen Kirche verbindlich. Damit ist das Grundanliegen der Reformation erfüllt, die Rechtfertigung der Sünder allein aus Gnade und allein im Glauben durch das allgenugsame, uns ohne unser Verdienst zugewendete Sühnopfer Christi als den Prüfstein für alles, was die Kirche tut und lehrt, zu verkünden. Diese selbe heilig machende Gnade macht auch unsere freie Entscheidung für die Annahme des Heils und die Bezeugung unserer Erlösung durch unser Leben und Tun möglich.
4. Aus der Bindung an die Heilige Schrift ergibt sich das Bekenntnis zum Amt des Petrus als Dienst an der Einheit aller Christen in der Gemeinschaft der Apostel und Gemeinden. Dieses fortdauernde Amt soll in Kollegialität mit allen Bischöfen und unter dem Prinzip der Subsidiarität ausgeübt werden und ist in dieser Form auch für evangelische Christen verbindlich.
5. Die besondere Form, die das Papstamt in der römisch-katholischen Kirche angenommen hat, ist einer ökumenischen Anpassung bedürftig und fähig unter Beachtung der Tatsache, dass Papst Johannes Paul II. selbst in der Enzyklika „Ut unum sint“ das offene ökumenische Gespräch über die künftige Form der Ausgestaltung und Ausübung dieses Petrusdienstes für die Einheit angeboten hat.
6. Die dogmatischen Entscheidungen des Ersten Vatikanischen Konzils über die Infallibilität des päpstlichen Lehramtes und seine Jurisdiktion über die lateinische Kirche können wir in dem Sinn positiv zur Kenntnis nehmen, wie auch der Orthodoxie bereits von führenden katholischen Ökumenikern zugestanden worden ist, dass von ihr nicht mehr erwartet wird, als was der Glaube der ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends über das Petrusamt gewesen ist.
7. Die Einheit der Kirche soll Einheit von Schwesterkirchen in Vielfalt und, nach Überwindung trennender Gegensätze, versöhnter Verschiedenheit sein, in der die Bewahrung legitim biblischen und gemeinchristlichen Lehr- und Glaubensgutes der Reformation, die Bewahrung genuiner evangelischer Frömmigkeitsformen und biblisch legitimierter Gemeindeordnungen möglich bleibt, weil dieses echte, biblische und apostolische Gut der evangelischen Christenheit in die Katholizität der einen Kirche hinein gehört.
8. Die Kirche Jesu Christi, die wir als die eine, heilige, katholische und apostolische glauben, ist bleibende Wirklichkeit („subsistit“) in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Deshalb streben wir die allseitige Versöhnung und eine sichtbare Form der Einheit unserer evangelischen Kirchen mit der katholischen Kirche an, damit sich die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche auch bei uns voll verwirklicht. Wir bringen alle unseren eigenen Elemente der Wahrheit und der Gnade sowie unsere spezifische Spiritualität ein und wollen sie bewahren, weil „diese vielfältigen Elemente der Heiligung und der Wahrheit als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“ ( II. Vat. Konzil, LG 8) und solange sie nicht in die Einheit eingebracht sind, „ es auch für die Kirche selbst schwieriger“ ist, „die Fülle der Katholizität unter jedem Aspekt der Wirklichkeit des Lebens auszuprägen“ (UR 4).
9. Dazu gehört der Ausgleich aller Formen der Kirchen- und Gemeindeleitung (episkopé) in den Schwesterkirchen im ständigen Hören auf die Bischöfe, in denen wir die Stimme der Apostel hören, die sie für uns in ununterbrochener Nachfolge repräsentieren.
10. Wir wissen uns in Übereinstimmung mit der ursprünglichen Intention der Reformation. Eine Spaltung der Christenheit wollte sie nicht. Sie wollte biblisch begründete und darum für die gesamte Christenheit gültige, also im ursprünglichen Wortsinne katholische Wahrheiten, die im 16. Jahrhundert durch Missbräuche und theologische Unklarheiten verdunkelt waren, wieder in das rechte Licht stellen. Deshalb soll reformatorisches Christentum seinem ursprünglichen Willen und Auftrag nach in der einen ungeteilten Kirche seinen Platz haben. Wir verstehen unseren evangelischen Glauben als dem Evangelium entsprechenden Glauben, der zugleich im überkonfessionellen Sinne der katholische Glaube ist, weil er nach der Definition Vinzenz von Lerins von allen Christen zu aller Zeit überall auf der Welt geglaubt werden soll.
11. Die nachreformatorischen römisch-katholischen Dogmen über die Bewahrung der Gottesmutter vor dem Makel der Erbsünde vom ersten Augenblick ihrer irdischen Existenz an (Immaculata, 1854) und über die Aufnahme der Gottesmutter mit Seele und Leib in die himmlische Herrlichkeit sogleich nach Beendigung ihrer irdischen Existenz (Assumpta, 195O), können von uns als nicht kirchentrennende legitime Entfaltungen der biblisch bezeugten Glaubensgrundlagen, die auch von evangelischen, anglikanischen und orthodoxen Christen nicht geleugnet werden, positiv zur Kenntnis genommen werden. Die Verehrung der Gottesmutter hat auch in der evangelischen Tradition einen hohen Wert und wird von uns mit vielen anderen evangelischen Gemeinschaften praktiziert.
12. In der Antwort des Petrus als Sprecher des Kreises der
Zwölf (Mt 16, 16) auf die Frage von
Jesus: „Wer glaubt ihr, dass ich bin?“ „Du bist Christus der Sohn des
lebendigen Gottes“ liegt die erste für die werdende Kirche grundlegende Glaubensaussage
der Apostel, von der Christus bestätigt, nicht Fleisch und Blut hätten das
offenbart, sondern sein Vater im Himmel, also frei von menschlichem Irrtum und
menschlicher Fehlbarkeit. Damit hat Christus der Kirche für immer die Freiheit
von menschlichem Irrtum zugesichert, wenn sie unter dem Beistand des Heiligen
Geistes grundlegende Entscheidungen in Sachen des Glaubens und der christlichen
Lebensführung trifft.
13. In der Feier der Eucharistie (des Abendmahls) geschieht eine Wandlung des inneren Wesens von Brot und Wein in den wahren Leib und das wahre Blut Christi, der sich so in, mit und unter den Gestalten von Brot und Wein mit seiner Gemeinde auf die innigste Weise verbindet, damit wir in ihm, dem wahrhaft und leiblich Auferstandenen, unsere Verwandlung in einen neue Schöpfung (2 Kor 5, 17) feiern können. Christus-, Eucharistie- und Kirchengemeinschaft sind wegen ihrer inneren Einheit nicht von einander zu trennen (1 Kor 10, 16 f).
14. Die vom Heiligen Geist bewirkte reale Gegenwart Christi in den eucharistischen Elementen ist endgültig. Deshalb müssen sie entweder während der Eucharistiefeier verzehrt werden oder konsekrierte Hostien sind, deutlich getrennt von unkonsekrierten, zum weiteren gottesdienstlichen Gebrauch würdig aufzubewahren
15. Die rechte Spendung der Sakramente und die rechte Verkündigung des Evangeliums erfordern die apostolische Vollmacht derer, die sie vollziehen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Bevollmächtigung und des besonderen Amtes innerhalb des gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen und damit in der Apostolischen Sukzession. Dieses geistliche Amt ist besondere göttliche Stiftung und steht „in persona Christi“ der Gemeinde gegenüber, ist also nicht nur aus dem allgemeinen Priestertum aller Gläubigen herzuleiten. Die Übertragung der Vollmacht von Jesus auf die Apostel und von den Aposteln auf die Gemeindeleiter ist das notwendige und für alle sichtbares Zeichen der Verbundenheit aller Schwesterkirchen in der Kontinuität des Glaubens der Einen Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche, wie die Porvoo-Erklärung 1996 als Basis voller Gemeinschaft lutherischer Kirchen mit der Anglikanischen Kirche dargelegt hat..
16. Die Heilige Schrift, das im Menschenwort sich bergenden inspirierte Gotteswort, die letztgültige Quelle und Norm des Glaubens, wie sie von der Kirche verbindlich ausgelegt wird, und die mündliche Überlieferung der Christenheit, also die kirchliche Tradition, sind die eine Quelle des Glaubens an das Evangelium von Jesus Christus. Schrift und Tradition sind auf das engste mit einander verbunden und haben an einander Anteil.
17. Auch der Kanon der biblischen Schriften ist Teil der kirchlichen Tradition. Außerhalb von ihr gibt es keinen Standort von dem aus die Heilsbotschaft letztgültig verstanden werden kann.
18. Das kirchliche Lehramt, dessen verbindliche Entscheidungen das hinterlegte Glaubensgut bewahren und entfalten und so den immer gültigen Teil der Tradition bilden, steht nicht über der Schrift, sondern dient ihr.
19. Die Kirche ist nicht nur eine Gemeinschaft der heute lebenden Gläubigen, sondern die Gemeinschaft mit allen heimgegangenen Heiligen und Erlösten, die, wie die Offenbarung sagt, am Throne Gottes anbeten und, weil sie in Christus sind, auch für uns beten können.
20. Durch den Heiligen Geist, der die ganze Schöpfung mit unaussprechlichem Seufzen vor Gott vertritt (Röm 8,26), und unseren einzigen Fürsprecher vor Gott, Jesus Christus, dürfen wir um die Fürbitte der in ihm lebendigen Kirche im Himmel in Entsprechung zur Fürbitte Abrahams (1 Mo 18, 16 ff) bitten, weil die Heiligen und Erlösten in Christus sind.
21. Für uns gilt die Aussage der Reformation, dass es keinen grundsätzlichen Streit über die Zahl der Sakramente zu geben braucht, denn auch die Reformation hat neben den Hauptsakramenten Taufe, Abendmahl und Buße (Absolution) als Sakramente im weiteren Sinn die Firmung (Konfirmation), das geistliche Amt (die Ordination) und die Ehe anerkannt und darüber hinaus die Zahl der Sakramente als offen bezeichnet. Die Krankensalbung wird von uns nach den neueren Ordnungen einiger Landeskirchen praktiziert.
Hier auf Wunsch
persönliche Unterzeichnung:
Name................................................................Vorname.................................
Adresse............................................................................................................
Unterschrift..........................................................................................................
Stand:03. 03.
2006. Konzeption, Planung, Entwurf:
www.knochedrhannover.de