Mühsame
Ernte
Die Dokumentation
„Harvesting the Fruits“ in evangelisch-katholischer
Sicht
Von Hansjürgen
Knoche
Inhalt
Jesus
Christus und die Trinität
Erlösung,
Rechtfertigung, Heiligung
Die
Quelle der Autorität in der Kirche
Das
Buch [1] gibt die Ergebnisse der internationalen lutherisch-katholischen,
reformiert-katholischen, anglikanisch-katholischen und
methodistisch-katholische Dialoge von 1967 bis 2009 wieder. Im Folgenden soll nur der lutherisch-katholische Dialog
berücksichtigt werden. Unter „evangelisch-katholischer Sicht“ soll hier die
Sicht evangelisch-lutherischer geistlicher Gemeinschaften verstanden werden,
die nach Satzung, Programm, Glaubenslehre und rechtlicher Ordnung in
verschiedenen Modellen die sichtbare Einheit mit der Kirche und dem Bischof von
Rom anstreben, und zwar jetzt, unter Bewahrung ihrer legitimen
evangelisch-lutherischen Traditionen, soweit diese in die Einheit der einen
Kirche Christi hineingehören [2]. Als Beispiele wären zu nennen der Bund für
evangelisch-katholische Einheit (früher: Wiedervereinigung) [3]; der Bund für christliche
Einheit; die St. Jakobruderschaft im Bund für evangelisch-katholische Einheit;
die Anglo-Lutheran Catholic Church (ALCC) in der Augustana Evangelic-Catholic
Communion (AECC) mit dem in ihrem Kirchenrecht (Canon Law) enthaltenen
Glaubensbekenntnis und ihr deutscher Zweig, die Anglo-Lutherisch Katholische
Kirche (Deutschland), schließlich die weiteren Gemeinschaften, die an der
Entwicklung des Statuts der neuen internationalen „Evangelisch-Katholischen
Gemeinschaft Augustana“ (EKGA) beteiligt waren. [4] Aus dieser Sicht dürfte
sich eine andere Beurteilung der erreichten Konsense und Konvergenzen, aber auch
der verbliebenen Dissense und Divergenzen ergeben als aus dem Buch selbst, was
aber nicht als Mangel des Buches zu verstehen ist, sondern sich aus den
verschiedenen Blickpunkten ergibt: Die internationalen Dialoge, deren
Ergebnisse und offene Fragen hier dokumentiert sind, geben, wie das bis in die
jüngste Zeit die offizielle Linie der römisch-katholischen Kirche war, ausschließlich
Dialoge mit Kirchen und Kirchenbünden wieder. Wenn man dies mit der Haltung der
lutherischen Kirchen vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil vergleicht, die
wesentlich durch totale Ablehnung alles Katholischen, überlieferte
Missverständnisse und Polemiken und teilweise sogar durch Hass bestimmt war,
sind die erreichten Ergebnisse natürlich ein phänomenaler Fortschritt. Aus evangelisch-katholischer
Sicht sieht es aber anders aus. Wenn man hier das, was über vier Jahrzehnte
hinweg einigermaßen zu Konsensen geführt hat, mit dem vergleicht, was noch als
offen oder kontrovers bezeichnet wird, kann man nur sagen: Bei gleichbleibendem
Arbeitstempo und Einigungsinteresse (was bekanntlich auf protestantischer Seite
im Zeichen der Differenz- und Profilökumene immer zweifelhafter wird) könnten
die offenen Punkte in weiteren 40 bis 50 Jahren erledigt werden; die offizielle
Rezeption durch die beteiligten Kirchen könnte dann angesichts der
erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb des Lutherischen Weltbundes in
weiteren 10 bis 15 Jahren erfolgen. [5] Für evangelischen Christen, die das
Augsburgische Bekenntnis als Bekenntnis zur Einheit der Kirche und die
ursprüngliche legitime Intention der Reformation als innerkirchliche
Reformbewegung verstehen, kann das keine sinnvolle Perspektive sein. In diesem
Sinn soll der folgende kurze Überblick zeigen, dass es für katholisch glaubende evangelischen Christen nur die eine sinnvolle
Alternative gibt: Wir wollen die Versöhnung mit dem Bischof und der Kirche von
Rom heute. Nach den grundlegenden Änderungen, die sich in den letzten Jahren in
der ökumenischen Sichtweise der-katholischen Kirche ergeben haben, ist nun
endlich auch eine kompetente amtliche Gesprächsebene für diese Gemeinschaften
und ihre Anliegen eröffnet worden. [6]
Ein
gemeinsames Grundverständnis des Evangeliums von Jesus Christus wird
festgestellt. Es gelten die gemeinsamen altkirchlichen Glaubensbekenntnisse,
und es gibt gemeinsame fundamentale Überzeugungen über die heilige Trinität,
das Heilswerk der göttlichen Personen und
Jesus Christus als Gottes eingeborenen Sohn, unseren Herrn und Erlöser. Das
alles wurde ja auch von der Reformation nicht bestritten.
Sofort
melden sich aber die Differenzen über das Verhältnis von Evangelium und Kirche
und die Verbindlichkeit der Glaubensbekenntnisse. Von lutherischer Seite werden
sie als Bekenntnisse und Zeugnisse verstanden, die nur gültig sind, insofern
sie in Übereinstimmung mit der heiligen Schrift stehen. Sie sind (ständig neu!)
an der Schrift zu prüfen. Die Exegese entscheidet also darüber, was in den
Glaubensbekenntnissen verbindlich ist. Man denke an die Jahrzehnte lang in
Gottesdiensten gebrauchte Formulierung „wir bekennen den Glauben mit den Worten
unserer Väter". Im Klartext heißt das: Wir glauben heute möglicherweise
etwas ganz anderes, haben dafür aber keine liturgisch geeignete Formulierung.
Aber auch bei prinzipieller Anerkennung der Glaubenserkenntnisse werden immer
wieder einzelne Teile wie zum Beispiel die jungfräuliche Geburt Jesu, sogar
seine Gottheit oder die körperliche Auferstehung bestritten. Daraus ergeben
sich für den Dialog weitere grundsätzliche Fragen über die theologischen
Hermeneutik und Bibelkritik.
Alle
diese offenen Punkte sind aus evangelisch-katholischer Sicht problemlos. Man kann sich nur den Satz
anschließen: „Ohne Glauben an die Gottheit Jesu Christi, an die Heilsbedeutung
des Kreuzes und an die Auferstehung bleibt alles andere ohne Substanz und
Grundlage". Das ist aber weithin die Situation im heutigen Protestantismus.
Die historisch-kritische Exegese entscheidet weitgehend darüber, was in der
Kirche geglaubt werden darf. Aus evangelisch-katholischer Sicht ist das
Amtsanmaßung. Historisch-kritische Exegese kann und soll das Schrift- und
Glaubensverständnis der Kirche wissenschaftlich entfalten, zu seiner Vertiefung
und Weiterentwicklung anregen, kann dieses aber niemals ersetzen. Die Heilige
Schrift ist Urkunde der Kirche und in ihrem Verständnis zu lesen, der Kanon ist
Ergebnis der gottesdienstlichen Tradition der Kirche.
Hierzu
wird zunächst auf die Einigung in der Gemeinsamen Erklärung und Feststellung
über die Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre hingewiesen. Offen ist aber
die Frage der Ablässe, die Bedeutung des Satzes „gerecht und Sünder
zugleich", die Rolle der Buße im christlichen Leben, die menschliche
Mitwirkung bei der Rechtfertigung und die Stellung der Rechtfertigungslehre in
der Gesamtheit des Glaubens (lutherischerseits wird sie als Kriterium für alles
andere verstanden, katholischerseits steht sie im Kontext des gesamten Glaubens
und kann nur so richtig verstanden werden). Hingewiesen wird in diesem
Zusammenhang auch auf grundlegende Divergenzen in Fragen der christlichen
Ethik, über die Frucht der Rechtfertigung und das neue Leben aus Gnade. Hieraus
ergeben sich Divergenzen über die Ethik der Ehe und Familie, der menschlichen
Sexualität und neueren Fragen der Bioethik. Aber auch grundlegende Fragen der
sozialen Ethik und der Definition von Menschenwürde bleiben zwischen den
Kirchen offen.
Aus
evangelisch-katholischer Sicht ist klar: Die zuvorkommende und begleitende
Gnade ist Bedingung der Möglichkeit freier menschlicher Mitwirkung im Erlösungswerk.
Die Rechtfertigung ist nicht nur eine forensisch-fiktionale Zudeckung der
Sünden, sondern zugleich heilende und heiligende Veränderung des Menschen.
Daraus ergeben sich auch alle konkreten individual- und sozialethischen
Folgerungen. Aus evangelisch-katholischer Sicht ist dies alles im Katechismus
der katholischen Kirche und ihrer sozialen Lehre, wie sie im Kompendium der
Soziallehre der Kirche zusammengefasst ist, hinreichend geklärt. Die
evangelisch-katholische Sicht anerkennt die Autorität des authentischen
kirchlichen Lehramtes auch in allen diesen Bereichen, z. B. den unbeschränkten
Schutz des menschlichen Lebens von der der Empfängnis bis zum natürlichen Ende
und die Einstellung zur Homosexualität.
Übereinstimmung
besteht, dass die Kirche als Volk Gottes, Leib Christi und Tempel des heiligen
Geistes in innigem Verhältnis zum Heilswerk der Dreifaltigkeit steht. Die
einzige Mittlerschaft Jesu Christi und die Bedeutung des Heiligen Geistes als
dem primär Handelnden in der Kirche werden anerkannt. Es zeigt sich Bereitschaft,
von der Kirche als einem bewirkenden Zeichen für das Reich Gottes und einem
Instrument der Erlösung zu sprechen. Die Spannung zwischen den Modellen der
Kirche als Schöpfung des Wortes und Sakrament der Gnade ist behoben; beide
Aspekte werden als für ein adäquates Verständnis von Kirche notwendig
betrachtet. Offen bleiben aber Probleme wie die Teilhabe der Gläubigen am Wort
Gottes und am Sakrament, besonders der Eucharistie, die Ausübung eines
universalen Amtes der Einheit, das Verhältnis zwischen geistlichem Amt und
Kirchenvolk und zwischen Männern und Frauen in der Kirche.
Aus
evangelisch-katholischer Sicht ist hingegen klar: Der Gottesdienst ist ebenso
Dienst der Gemeinde wie der Träger des Amtes. Beide haben Anteil am Priestertum
aller Gläubigen, aber das Amt ist nicht nur Funktion oder Delegation der
Gemeinde, sondern steht dieser in persona Christi capitis gegenüber. Das universale Amt der Einheit ist
biblisch begründet im Auftrag Jesu an Petrus, in der Gemeinschaft der Zwölf der
Erste zu sein. Frauen können nicht zur Nachfolge der Apostel ordiniert werden;
ein besonderes kirchliches Amt für sie wäre denkbar. [7]
die
Autorität der Schrift und die enge Beziehung zwischen Schrift und Tradition
wurden im Dialog betont. Vieles von dem Konflikt zwischen den Prinzipien „allein
die Schrift“ und „Schrift und Tradition“ wurde überwunden. Es wird
unterschieden zwischen der Tradition im eigentlichen Sinn, das heißt der
lebendigen Gegenwart des Evangeliums in der Kirche durch die Zeiten bis in die
Gegenwart, und den vielen Traditionen innerhalb der Kirchen. Tradition im
eigentlichen Sinn wird verstanden als die integrale und umfassende Art und
Weise, die der Lehre, dem Leben und der Liturgie der Kirche ihre Richtung gibt.
Ungelöst bleibt jedoch das entscheidende Problem, was der Vorrang der Schrift
konkret bedeutet und wie dies zusammengebracht werden kann mit dem Träger
(Subjekt) der Tradition im umfassenden theologischen Sinn. Hier zeigten sich
erneut die fundamentalen hermeneutischen Probleme.
Aus
evangelisch-katholischer Sicht muss sofort gefragt werden, wo denn in den
heutigen lutherischen Landes- und Staatskirchen jene „Tradition im eigentlichen
Sinn“, die dem Leben und der Lehre der Kirche ihre Kontinuität und damit auch
ihre Autorität über die Zeiten hinweg gibt, noch vorhanden ist. Ihre Theologie
ist seit der Aufklärung jeder philosophischen und ideologischen Moderichtung
gefolgt. Ihre Verfassungen stehen seit der Einführung der Frauenordination und
der Vermischung von „Ordination“ (deren Verständnis immer wieder gewechselt hat
und heute nicht mehr einheitlich ist) und „Beauftragung“ nicht mehr in der
reformatorischen Tradition.
Das
geistliche Amt wird zwar als die Fortsetzung der Sendung und des Amtes Christi
verstanden, aber das Problem der Frauenordination überschattet alle bisher
erzielten Konvergenzen. Übereinstimmung besteht darüber, dass das Amt personal,
kollegial und gemeinschaftlich auszuüben ist. Ungelöst bleibt aber die Frage
nach der konkreten Form des Geistlichen Amtes und seiner Sakramentalität im
katholischen Verständnis. Trotz gewisser Annäherungen und gemeinsamer
Positionen in der Frage der Beziehung zwischen successio fidei und successio
personae bleibt weiterhin die Frage des Episkopats und der apostolischen
Sukzession offen. Annäherungen bestehen über die Notwendigkeit eines Amtes der
episcopé, aber noch kein Konsens über die Dreigliedrigkeit des Amtes, besonders
die Unterscheidung zwischen dem Bischofsamt und den anderen Ämtern. Das
Verständnis der sakramentalen Ordination und des Unterschieds zur Beauftragung
mit anderen Ämtern in der Kirche bleibt offen. In der Frage des Petrusamtes
gibt es bisher nur ein sachlicheres Diskussionsklima und neue biblische
Annäherungen in einigen Einzelpunkten. Ein wirklicher Konsens ist nicht in
Sicht. Die historischen Konflikte um die Unfehlbarkeit und die Teilnahme der
Laien im Prozess der Bestimmung und Klärung der Wahrheit des Evangeliums im
autoritativen Lehrverfahren der Kirche bleiben offen. Hier ist aus katholischer
Sicht klarzustellen, dass das Magisterium als eingebettet verstanden werden
muss in einem Prozess der Kommunikation mit anderen Instanzen und Zeugnissen,
insbesondere Liturgie, Glaubensbekenntnis, Kirchenvätern, Glaubenszeugnissen und
synodalen Strukturen. Hinter allen noch ungelösten Problemen wird eine
fundamentale Divergenz im Verständnis der Kirche sichtbar. Das wird klar, wenn
nicht nur gefragt wird, was die Kirche ist, sondern auch, wo sie ist und wo sie
voll verwirklicht ist. Die protestantische Antwort lautet meist immer noch, die
Kirche sei verwirklicht in Gemeinschaften, in denen das Wort Gottes korrekt
gepredigt und die Sakramente ordnungsgemäß verwaltet werden (CA VII), und das
reiche zur Einheit der Kirche aus. Aus katholischer Sicht ist zu antworten, dass die Kirche
Christi „subsistiert“ in der katholischen Kirche, das heißt, dass sie konkret,
voll, permanent und wirksam realisiert ist in der Gemeinschaft mit dem
Nachfolger Petri und den Bischöfen in der Gemeinschaft mit ihm (LG 8; UR 4).
Auch
hier deckt sich die evangelisch-katholische Sicht mit der römisch-katholischen.
Es ist längst geklärt, dass das „satis est“ in CA VII keine vollkommene und
ausreichende Beschreibung von Kirche ist und auch von der Reformation nicht so gemeint war.
„Formula ‚satis est‘ non satis est“ (Lukas Vischer). [8] Das „subsistit“ in LG 8 bedeutet auch in evangelisch-katholischer
Sicht: „Die Kirche Jesu Christi, die wir als die eine, heilige, katholische und
apostolische bekennen, ist bleibende Wirklichkeit (‚subsistiert’)
in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und den Bischöfen in
Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Deshalb streben wir die allseitige
Versöhnung und eine sichtbare Form der Einheit unserer evangelischen Kirchen
mit der katholischen Kirche an, damit sich
die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche auch bei uns voll
verwirklicht“. [9]
[1]
Cardinal Walter Kasper: Harvesting the Fruits. Basic Aspects of Christian Faith
in Ecumenical Dialogue. London
2009. - [2] Vgl.: Lutherische Identität in die Kirche einbringen. Wie könnte
ein evangelischer Ritus innerhalb der katholischen Kirche aussehen? KNA-ÖKI 46,
14. November 2006, Thema der Woche. - [3] Vgl.: Bekenntnis zur einen Kirche.
Eine Glaubenserklärung für Eucharistie-Gemeinschaft evangelisch-lutherischer
Gemeinschaften mit der römisch-katholischen Kirche. KNA-ÖKI 3, 18. Januar 2005,
Thema der Woche. - [4] Vgl. „Hochkirchler gründen internationales ökumenisches
Netzwerk“, KNA-ÖKI 24, 15. Juni 2010, 8. - [5] Eine ganz ähnliche Perspektive
ergibt sich m. E. aus dem Bericht des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik
Paderborn für 2009 „Der ökumenische
Dialog vor einer Zwischenbilanz“ von Wolfgang Thönissen, KNA-ÖKI 28, 13.
Juli 2010 Dokumentation Nr. 15 / 2010. - [6] Vgl. „Neue Perspektiven für
hochkirchliche Gemeinschaften“, KNA-ÖKI 52-53, 21. 12. 2009, Thema der Woche, 3
f. und die Meldung „Hochkirchler gründen internationales Netzwerk“, KNA-ÖKI 24,
15. 6. 2010, 8. - [7] Vgl. „Ein kirchliches Amt für Frauen sui generis?“,
KNA-ÖKI 26, 29. Juni 2010, Thema der Woche; „Für ein besonderes kirchliches Amt
der Frau“, Bausteine f. d. Einheit d. Christen Heft 184, Pfingsten 2010, 12-16.
- [8] Vgl. z. B. Heinz Schütte, Was ist evangelisch?, 2. Aufl. Paderborn 2006,
30-38; Harding Meyer/Heinz Schütte, Die Auffassung von Kirche im Augsburgischen
Bekenntnis, in: Confessio Augustana. Bekenntnis des einen Glaubens, Paderborn u. Frankfurt a.M.1980, 168 ff [184-196];
Bekenntnis des einen Glaubens? Ringen um das katholische Verständnis der
Confessio Augustana. KNA-ÖKI 32, 7. August 2007, Thema der Woche. - [9]
Geheimnis – nicht Menschenwerk. Wie übersetzt man das „subsistit“ (Lumen
Gentium 8) ins Evangelische? KNA-ÖKI 23, 7. Juni 2005, Thema der Woche;
Bausteine f. d. Einheit der Christen, Heft 174, 2005