Mühsame Ernte

Die Dokumentation „Harvesting the Fruits“  in evangelisch-katholischer Sicht

Von Hansjürgen Knoche

Inhalt

Verschiedene Sichtweisen.. 1

Jesus Christus und die Trinität 2

Erlösung, Rechtfertigung, Heiligung. 3

Wesen und Sendung der Kirche. 4

Die Quelle der Autorität in der Kirche. 4

Das Amt in der Kirche. 5

Anmerkungen. 5

 

Verschiedene Sichtweisen

Das Buch [1] gibt die Ergebnisse der internationalen lutherisch-katholischen, reformiert-katholischen, anglikanisch-katholischen und methodistisch-katholische Dialoge von 1967 bis 2009 wieder. Im Folgenden  soll nur der lutherisch-katholische Dialog berücksichtigt werden. Unter „evangelisch-katholischer Sicht“ soll hier die Sicht evangelisch-lutherischer geistlicher Gemeinschaften verstanden werden, die nach Satzung, Programm, Glaubenslehre und rechtlicher Ordnung in verschiedenen Modellen die sichtbare Einheit mit der Kirche und dem Bischof von Rom anstreben, und zwar jetzt, unter Bewahrung ihrer legitimen evangelisch-lutherischen Traditionen, soweit diese in die Einheit der einen Kirche Christi hineingehören [2]. Als Beispiele wären zu nennen der Bund für evangelisch-katholische Einheit (früher: Wiedervereinigung) [3]; der Bund für christliche Einheit; die St. Jakobruderschaft im Bund für evangelisch-katholische Einheit; die Anglo-Lutheran Catholic Church (ALCC) in der Augustana Evangelic-Catholic Communion (AECC) mit dem in ihrem Kirchenrecht (Canon Law) enthaltenen Glaubensbekenntnis und ihr deutscher Zweig, die Anglo-Lutherisch Katholische Kirche (Deutschland), schließlich die weiteren Gemeinschaften, die an der Entwicklung des Statuts der neuen internationalen „Evangelisch-Katholischen Gemeinschaft Augustana“ (EKGA) beteiligt waren. [4] Aus dieser Sicht dürfte sich eine andere Beurteilung der erreichten Konsense und Konvergenzen, aber auch der verbliebenen Dissense und Divergenzen ergeben als aus dem Buch selbst, was aber nicht als Mangel des Buches zu verstehen ist, sondern sich aus den verschiedenen Blickpunkten ergibt: Die internationalen Dialoge, deren Ergebnisse und offene Fragen hier dokumentiert sind, geben, wie das bis in die jüngste Zeit die offizielle Linie der römisch-katholischen Kirche war, ausschließlich Dialoge mit Kirchen und Kirchenbünden wieder. Wenn man dies mit der Haltung der lutherischen Kirchen vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil vergleicht, die wesentlich durch totale Ablehnung alles Katholischen, überlieferte Missverständnisse und Polemiken und teilweise sogar durch Hass bestimmt war, sind die erreichten Ergebnisse natürlich ein phänomenaler Fortschritt. Aus evangelisch-katholischer Sicht sieht es aber anders aus. Wenn man hier das, was über vier Jahrzehnte hinweg einigermaßen zu Konsensen geführt hat, mit dem vergleicht, was noch als offen oder kontrovers bezeichnet wird, kann man nur sagen: Bei gleichbleibendem Arbeitstempo und Einigungsinteresse (was bekanntlich auf protestantischer Seite im Zeichen der Differenz- und Profilökumene immer zweifelhafter wird) könnten die offenen Punkte in weiteren 40 bis 50 Jahren erledigt werden; die offizielle Rezeption durch die beteiligten Kirchen könnte dann angesichts der erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb des Lutherischen Weltbundes in weiteren 10 bis 15 Jahren erfolgen. [5] Für evangelischen Christen, die das Augsburgische Bekenntnis als Bekenntnis zur Einheit der Kirche und die ursprüngliche legitime Intention der Reformation als innerkirchliche Reformbewegung verstehen, kann das keine sinnvolle Perspektive sein. In diesem Sinn soll der folgende kurze Überblick zeigen, dass es für katholisch glaubende  evangelischen Christen nur die eine sinnvolle Alternative gibt: Wir wollen die Versöhnung mit dem Bischof und der Kirche von Rom heute. Nach den grundlegenden Änderungen, die sich in den letzten Jahren in der ökumenischen Sichtweise der-katholischen Kirche ergeben haben, ist nun endlich auch eine kompetente amtliche Gesprächsebene für diese Gemeinschaften und ihre Anliegen eröffnet worden. [6]

Jesus Christus und die Trinität

Ein gemeinsames Grundverständnis des Evangeliums von Jesus Christus wird festgestellt. Es gelten die gemeinsamen altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, und es gibt gemeinsame fundamentale Überzeugungen über die heilige Trinität, das Heilswerk der göttlichen Personen und  Jesus Christus als Gottes eingeborenen Sohn, unseren Herrn und Erlöser. Das alles wurde ja auch von der Reformation nicht bestritten.

Sofort melden sich aber die Differenzen über das Verhältnis von Evangelium und Kirche und die Verbindlichkeit der Glaubensbekenntnisse. Von lutherischer Seite werden sie als Bekenntnisse und Zeugnisse verstanden, die nur gültig sind, insofern sie in Übereinstimmung mit der heiligen Schrift stehen. Sie sind (ständig neu!) an der Schrift zu prüfen. Die Exegese entscheidet also darüber, was in den Glaubensbekenntnissen verbindlich ist. Man denke an die Jahrzehnte lang in Gottesdiensten gebrauchte Formulierung „wir bekennen den Glauben mit den Worten unserer Väter". Im Klartext heißt das: Wir glauben heute möglicherweise etwas ganz anderes, haben dafür aber keine liturgisch geeignete Formulierung. Aber auch bei prinzipieller Anerkennung der Glaubenserkenntnisse werden immer wieder einzelne Teile wie zum Beispiel die jungfräuliche Geburt Jesu, sogar seine Gottheit oder die körperliche Auferstehung bestritten. Daraus ergeben sich für den Dialog weitere grundsätzliche Fragen über die theologischen Hermeneutik und Bibelkritik.

Alle diese offenen Punkte sind aus evangelisch-katholischer Sicht  problemlos. Man kann sich nur den Satz anschließen: „Ohne Glauben an die Gottheit Jesu Christi, an die Heilsbedeutung des Kreuzes und an die Auferstehung bleibt alles andere ohne Substanz und Grundlage". Das ist aber weithin die Situation im heutigen Protestantismus. Die historisch-kritische Exegese entscheidet weitgehend darüber, was in der Kirche geglaubt werden darf. Aus evangelisch-katholischer Sicht ist das Amtsanmaßung. Historisch-kritische Exegese kann und soll das Schrift- und Glaubensverständnis der Kirche wissenschaftlich entfalten, zu seiner Vertiefung und Weiterentwicklung anregen, kann dieses aber niemals ersetzen. Die Heilige Schrift ist Urkunde der Kirche und in ihrem Verständnis zu lesen, der Kanon ist Ergebnis der gottesdienstlichen Tradition der Kirche.

Erlösung, Rechtfertigung, Heiligung

Hierzu wird zunächst auf die Einigung in der Gemeinsamen Erklärung und Feststellung über die Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre hingewiesen. Offen ist aber die Frage der Ablässe, die Bedeutung des Satzes „gerecht und Sünder zugleich", die Rolle der Buße im christlichen Leben, die menschliche Mitwirkung bei der Rechtfertigung und die Stellung der Rechtfertigungslehre in der Gesamtheit des Glaubens (lutherischerseits wird sie als Kriterium für alles andere verstanden, katholischerseits steht sie im Kontext des gesamten Glaubens und kann nur so richtig verstanden werden). Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf grundlegende Divergenzen in Fragen der christlichen Ethik, über die Frucht der Rechtfertigung und das neue Leben aus Gnade. Hieraus ergeben sich Divergenzen über die Ethik der Ehe und Familie, der menschlichen Sexualität und neueren Fragen der Bioethik. Aber auch grundlegende Fragen der sozialen Ethik und der Definition von Menschenwürde bleiben zwischen den Kirchen offen.

Aus evangelisch-katholischer Sicht ist klar: Die zuvorkommende und begleitende Gnade ist Bedingung der Möglichkeit freier menschlicher Mitwirkung im Erlösungswerk. Die Rechtfertigung ist nicht nur eine forensisch-fiktionale Zudeckung der Sünden, sondern zugleich heilende und heiligende Veränderung des Menschen. Daraus ergeben sich auch alle konkreten individual- und sozialethischen Folgerungen. Aus evangelisch-katholischer Sicht ist dies alles im Katechismus der katholischen Kirche und ihrer sozialen Lehre, wie sie im Kompendium der Soziallehre der Kirche zusammengefasst ist, hinreichend geklärt. Die evangelisch-katholische Sicht anerkennt die Autorität des authentischen kirchlichen Lehramtes auch in allen diesen Bereichen, z. B. den unbeschränkten Schutz des menschlichen Lebens von der der Empfängnis bis zum natürlichen Ende und die Einstellung zur Homosexualität.

Wesen und Sendung der Kirche

Übereinstimmung besteht, dass die Kirche als Volk Gottes, Leib Christi und Tempel des heiligen Geistes in innigem Verhältnis zum Heilswerk der Dreifaltigkeit steht. Die einzige Mittlerschaft Jesu Christi und die Bedeutung des Heiligen Geistes als dem primär Handelnden in der Kirche werden anerkannt. Es zeigt sich Bereitschaft, von der Kirche als einem bewirkenden Zeichen für das Reich Gottes und einem Instrument der Erlösung zu sprechen. Die Spannung zwischen den Modellen der Kirche als Schöpfung des Wortes und Sakrament der Gnade ist behoben; beide Aspekte werden als für ein adäquates Verständnis von Kirche notwendig betrachtet. Offen bleiben aber Probleme wie die Teilhabe der Gläubigen am Wort Gottes und am Sakrament, besonders der Eucharistie, die Ausübung eines universalen Amtes der Einheit, das Verhältnis zwischen geistlichem Amt und Kirchenvolk und zwischen Männern und Frauen in der Kirche.

Aus evangelisch-katholischer Sicht ist hingegen klar: Der Gottesdienst ist ebenso Dienst der Gemeinde wie der Träger des Amtes. Beide haben Anteil am Priestertum aller Gläubigen, aber das Amt ist nicht nur Funktion oder Delegation der Gemeinde, sondern steht dieser in persona Christi capitis  gegenüber. Das universale Amt der Einheit ist biblisch begründet im Auftrag Jesu  an  Petrus, in der Gemeinschaft der Zwölf der Erste zu sein. Frauen können nicht zur Nachfolge der Apostel ordiniert werden; ein besonderes kirchliches Amt für sie wäre denkbar. [7]  

Die Quelle der Autorität in der Kirche

die Autorität der Schrift und die enge Beziehung zwischen Schrift und Tradition wurden im Dialog betont. Vieles von dem Konflikt zwischen den Prinzipien „allein die Schrift“ und „Schrift und Tradition“ wurde überwunden. Es wird unterschieden zwischen der Tradition im eigentlichen Sinn, das heißt der lebendigen Gegenwart des Evangeliums in der Kirche durch die Zeiten bis in die Gegenwart, und den vielen Traditionen innerhalb der Kirchen. Tradition im eigentlichen Sinn wird verstanden als die integrale und umfassende Art und Weise, die der Lehre, dem Leben und der Liturgie der Kirche ihre Richtung gibt. Ungelöst bleibt jedoch das entscheidende Problem, was der Vorrang der Schrift konkret bedeutet  und wie dies  zusammengebracht werden kann mit dem Träger (Subjekt) der Tradition im umfassenden theologischen Sinn. Hier zeigten sich erneut die fundamentalen hermeneutischen Probleme.

Aus evangelisch-katholischer Sicht muss sofort gefragt werden, wo denn in den heutigen lutherischen Landes- und Staatskirchen jene „Tradition im eigentlichen Sinn“, die dem Leben und der Lehre der Kirche ihre Kontinuität und damit auch ihre Autorität über die Zeiten hinweg gibt, noch vorhanden ist. Ihre Theologie ist seit der Aufklärung jeder philosophischen und ideologischen Moderichtung gefolgt. Ihre Verfassungen stehen seit der Einführung der Frauenordination und der Vermischung von „Ordination“ (deren Verständnis immer wieder gewechselt hat und heute nicht mehr einheitlich ist) und „Beauftragung“ nicht mehr in der reformatorischen Tradition. 

Das Amt in der Kirche

Das geistliche Amt wird zwar als die Fortsetzung der Sendung und des Amtes Christi verstanden, aber das Problem der Frauenordination überschattet alle bisher erzielten Konvergenzen. Übereinstimmung besteht darüber, dass das Amt personal, kollegial und gemeinschaftlich auszuüben ist. Ungelöst bleibt aber die Frage nach der konkreten Form des Geistlichen Amtes und seiner Sakramentalität im katholischen Verständnis. Trotz gewisser Annäherungen und gemeinsamer Positionen in der Frage der Beziehung zwischen successio fidei und successio personae bleibt weiterhin die Frage des Episkopats und der apostolischen Sukzession offen. Annäherungen bestehen über die Notwendigkeit eines Amtes der episcopé, aber noch kein Konsens über die Dreigliedrigkeit des Amtes, besonders die Unterscheidung zwischen dem Bischofsamt und den anderen Ämtern. Das Verständnis der sakramentalen Ordination und des Unterschieds zur Beauftragung mit anderen Ämtern in der Kirche bleibt offen. In der Frage des Petrusamtes gibt es bisher nur ein sachlicheres Diskussionsklima und neue biblische Annäherungen in einigen Einzelpunkten. Ein wirklicher Konsens ist nicht in Sicht. Die historischen Konflikte um die Unfehlbarkeit und die Teilnahme der Laien im Prozess der Bestimmung und Klärung der Wahrheit des Evangeliums im autoritativen Lehrverfahren der Kirche bleiben offen. Hier ist aus katholischer Sicht klarzustellen, dass das Magisterium als eingebettet verstanden werden muss in einem Prozess der Kommunikation mit anderen Instanzen und Zeugnissen, insbesondere Liturgie, Glaubensbekenntnis, Kirchenvätern, Glaubenszeugnissen und synodalen Strukturen. Hinter allen noch ungelösten Problemen wird eine fundamentale Divergenz im Verständnis der Kirche sichtbar. Das wird klar, wenn nicht nur gefragt wird, was die Kirche ist, sondern auch, wo sie ist und wo sie voll verwirklicht ist. Die protestantische Antwort lautet meist immer noch, die Kirche sei verwirklicht in Gemeinschaften, in denen das Wort Gottes korrekt gepredigt und die Sakramente ordnungsgemäß verwaltet werden (CA VII), und das reiche zur Einheit der Kirche aus. Aus katholischer  Sicht ist zu antworten, dass die Kirche Christi „subsistiert“ in der katholischen Kirche, das heißt, dass sie konkret, voll, permanent und wirksam realisiert ist in der Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri und den Bischöfen in der Gemeinschaft mit ihm (LG 8; UR 4).

Auch hier deckt sich die evangelisch-katholische Sicht mit der römisch-katholischen. Es ist längst geklärt, dass das „satis est“ in CA VII keine vollkommene und ausreichende Beschreibung von Kirche ist und  auch von der Reformation nicht so gemeint war. „Formula ‚satis est‘ non satis est“ (Lukas Vischer). [8] Das „subsistit“ in  LG 8 bedeutet auch in evangelisch-katholischer Sicht: „Die Kirche Jesu Christi, die wir als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen, ist bleibende Wirklichkeit (‚subsistiert’) in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Deshalb streben wir die allseitige Versöhnung und eine sichtbare Form der Einheit unserer evangelischen Kirchen mit der katholischen Kirche an, damit sich  die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche auch bei uns voll verwirklicht“. [9]

Anmerkungen

[1] Cardinal Walter Kasper: Harvesting the Fruits. Basic Aspects of Christian Faith in Ecumenical Dialogue. London 2009. - [2] Vgl.: Lutherische Identität in die Kirche einbringen. Wie könnte ein evangelischer Ritus innerhalb der katholischen Kirche aussehen? KNA-ÖKI 46, 14. November 2006, Thema der Woche. - [3] Vgl.: Bekenntnis zur einen Kirche. Eine Glaubenserklärung für Eucharistie-Gemeinschaft evangelisch-lutherischer Gemeinschaften mit der römisch-katholischen Kirche. KNA-ÖKI 3, 18. Januar 2005, Thema der Woche. - [4] Vgl. „Hochkirchler gründen internationales ökumenisches Netzwerk“, KNA-ÖKI 24, 15. Juni 2010, 8. - [5] Eine ganz ähnliche Perspektive ergibt sich m. E. aus dem Bericht des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik Paderborn für 2009 „Der ökumenische Dialog vor einer Zwischenbilanz“ von Wolfgang Thönissen, KNA-ÖKI 28, 13. Juli 2010  Dokumentation Nr. 15 / 2010. - [6] Vgl. „Neue Perspektiven für hochkirchliche Gemeinschaften“, KNA-ÖKI 52-53, 21. 12. 2009, Thema der Woche, 3 f. und die Meldung „Hochkirchler gründen internationales Netzwerk“, KNA-ÖKI 24, 15. 6. 2010, 8. - [7] Vgl. „Ein kirchliches Amt für Frauen sui generis?“, KNA-ÖKI 26, 29. Juni 2010, Thema der Woche; „Für ein besonderes kirchliches Amt der Frau“, Bausteine f. d. Einheit d. Christen Heft 184, Pfingsten 2010, 12-16. - [8] Vgl. z. B. Heinz Schütte, Was ist evangelisch?, 2. Aufl. Paderborn 2006, 30-38; Harding Meyer/Heinz Schütte, Die Auffassung von Kirche im Augsburgischen Bekenntnis, in: Confessio Augustana. Bekenntnis des einen Glaubens, Paderborn  u. Frankfurt a.M.1980, 168 ff [184-196]; Bekenntnis des einen Glaubens? Ringen um das katholische Verständnis der Confessio Augustana. KNA-ÖKI 32, 7. August 2007, Thema der Woche. - [9] Geheimnis – nicht Menschenwerk. Wie übersetzt man das „subsistit“ (Lumen Gentium 8) ins Evangelische? KNA-ÖKI 23, 7. Juni 2005, Thema der Woche; Bausteine f. d. Einheit der Christen, Heft 174, 2005